Au-Pair-Berlin.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hallo Eltern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was bedeutet Au Pair?

 

 

 

 

Junge Menschen aus der ganzen Welt verlassen ihre Heimat, Familie und Freunde und wollen eine neue, fremde Kultur und ihre Sprache kennen lernen.
Au Pair bedeutet „auf Gegenseitigkeit“ und kommt aus dem Französischen. Auch Sie als Gastfamilie lassen sich auf einen neuen Menschen ein, mit all seinen fremden Gewohnheiten, anderen Sitten, anderen Bräuchen. Beide Seiten können dabei nur gewinnen, denn nicht selten entstehen Freundschaften fürs Leben!

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Aufgaben des Au Pairs

 

 

 

Das Au Pair soll Ihre Familie bei der Kinderbetreuung und im Haushalt unterstützen. Zu seinen Aufgaben gehören leichte Haushaltstätigkeiten wie Tischdecken, Geschirr abwaschen, Wäsche waschen und aufhängen oder beim Einkaufen helfen. Die Zubereitung von kleinen Mahlzeiten für die Kinder, Kinder zum Kindergarten oder in die Schule bringen und wieder abholen. Mit den Kindern spielen, beim An- und Ausziehen helfen und ins Bett bringen. An zwei Abenden in der Woche ist auch ein Babysitting möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Rechte des Au Pairs

 

 

Dem Au-Pair steht ein eigenes möbliertes Zimmer zu und es erhält freie Vollverpflegung. Sie müssen für das Au-Pair eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen. Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne. Das Au-Pair soll einen Sprachkurs besuchen und die Möglichkeit haben seine Religion frei ausüben zu können. Dem Au-Pair stehen pro Woche 1 1/2 freie Tage zu. Bei einem Aufenthalt von sechs Monaten stehen dem Au-Pair zwei Wochen, bei zwölf Monaten vier Wochen Urlaub zu. Nehmen Sie Ihr Au-Pair mit in Ihren Urlaub, zahlen Sie die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dauer des Aufenthalts

 

 

 

In der Regel bleibt ein Au Pair mindestens sechs und maximal zwölf Monate bei Ihnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer sind die Au Pairs?

 

 

 

Au-Pairs sind junge Frauen und Männer im Alter von 18-27 Jahren. Au-Pairs müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben sowie Erfahrung in der Kinderbetreuung nachweisen und gesund sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer darf Au Pairs beschäftigen?

 

 

 

Jede Familie, wobei mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit haben muss. Die Umgangssprache in der Familie muss Deutsch sein. Nach Definition der Bundesanstalt für Arbeit zählt dazu jedes Ehepaar mit Kind sowie unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt.

 

 

 

 

 

 

 

Was für Kosten kommen auf mich zu?
Als Gastfamilien zahlen Sie ein monatliches Taschengeld in Höhe von EUR 260,–, die Versicherungen (ab EUR 26,-) und eine Monatskarte des ÖPNV. Das Au-Pair erhält freie Unterkunft und Vollverpflegung. Für die Kosten der An- und Abreise sowie des Sprachkurses muss das Au-Pair selbst aufkommen. Ab Juli 2013 erhalten Au-Pairs einen gesetzlichen festgelegten Zuschuss in Höhe von 50,- € monatlich wenn es einen Sprachkurs besucht. Wenn es mit Ihnen in den Urlaub fährt, dann tragen Sie die Kosten.
Sie bezahlen einmalig eine Servicegebühr für unsere Vermittlungstätigkeit und persönliche Betreuung in Höhe von EUR 530,- inklusive Mehrwertsteuer für zwölf Monate.

 

 

 

 

 

 

 

Was passiert, wenn man sich nicht versteht?
Sollte es zu Problemen kommen, keine Angst! Wir sind für Sie da. Sprechen Sie mit uns. Wir möchten, dass Sie sich mit Ihrem Au-Pair wohlfühlen. Ihr Au-Pair kommt aus einer fremden Kultur mit all ihren Unterschieden. Verständnis und Toleranz sind daher besonders wichtig für ein gemeinsames Zusammenleben. Für die sehr seltenen, unlösbaren Fälle beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen und muss schriftlich erfolgen. Bei einem schwerwiegenden Grund kann aber auch fristlos gekündigt werden. Aber wie gesagt: Sprechen Sie mit uns, bevor Missverständnisse und Probleme das Familienleben belasten. Wir stehen Ihnen als Agentur selbstverständlich während des gesamten Au-Pair Aufenthaltes mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

 

 

 

 

 

 

Was muss ich tun, um ein Au Pair beschäftigen zu können?
Schön, dass Sie sich für uns entschieden haben. Sie können sich ganz einfach den
Antrag herunterladen und ausdrucken. Einfach ausfüllen und an uns zurücksenden, dann können wir für Sie tätig werden. Oder benutzen Sie unser Onlineformular. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und schlagen Ihnen mögliche Au-Pair Bewerber vor. Dann nehmen Sie persönlichen Kontakt, sprechen mit dem zukünftigen Au-Pair und entscheiden sich dann mit der ganzen Familie für die Person, die Ihnen am meisten zusagt. Unsere Servicegebühr wird selbstverständlich erst dann fällig, wenn Sie sich für ein bestimmtes Au-Pair entschieden haben. Wir setzen ein Vertrag- und Einladungsschreiben auf und wenn das Au-Pair bei Ihnen angekommen ist, beantragen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und schließen die Versicherung ab. Wir helfen Ihnen gerne bei diesen Schritten. Sollten Sie aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht in unserem Büro vorbeikommen können, vereinbaren wir auch gerne einen Termin bei Ihnen zu Hause (nur möglich im Großraum Berlin).

 

 

 

 

 

So komme ich zu meinem Au-Pair:
Das 7 Punkte Programm

 

Telefonnutzung
Es liegt im Ermessen der Gastfamilie, in welchem Umfang das Telefon benutzt werden darf. Deshalb sollte gleich zu Beginn hierzu eine unmissverständliche Regelung getroffen werden. Auf jeden Fall sollte dem Au-Pair erlaubt werden, nach Ankunft die Familie im Heimatland zu informieren. Das Telefon muss jederzeit für das Au-Pair zugänglich sein um unsere Agentur zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

Was passiert, wenn das Au-Pair krank wird?

 

 

 

Kümmern Sie sich um Ihr Au-Pair, damit es schnell wieder gesund wird. Das Taschengeld wird aber weiter bezahlt. Falls ein Arztbesuch notwendig wird, übernimmt die abeschlossene Versicherung die Kosten.

 

 

 

 

 

 

Au-Pair-Familien Antrag: Download

 

Führerschein
Nach derzeitiger Rechtslage sind Führerscheine von Au-Pairs aus Ländern außerhalb der EU lediglich 6 Monate gültig. Danach wird die Teilnahme mit einem fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr zu einer Straftat für das Au-Pair (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und auch für die Gastfamilie (Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis). Beantragen Sie unter Angabe von Gründen rechtzeitig eine Verlängerung für weitere 6 Monate (Kann Entscheidung). Der Antrag ist formlos und schriftlich bei der jeweils zuständigen Führerscheinbehörde zu stellen. Wir unterstützten Sie hierbei gerne bei Ihrem Antrag (Antragsformular) . Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
- Kopie des Führerscheines des Au-Pairs
- Beleg (Beweis) der maximalen Aufenthaltsdauer
   bzw. des Ausreisetermins
- Anmeldeunterlagen des Au-Pairs
- Beschäftigungsvertrag (Au-pair-Vertrag)

 

 

Wir schicken Ihnen den Antrag auch gern per Post zu.
Bitte hier klicken.

 

 

 

 

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